Frühbehandlung

Kieferorthopädische Frühbehandlung heißt Früherkennung. Im jungen Alter von nur fünf Jahren erkennen wir, ob bereits schon jetzt kieferorthopädischer Behandlungsbedarf besteht.

Bei ausgeprägten Kieferfehlstellungen raten wir in Einzelfällen schon zu einem frühen Beginn, bei guter Kooperationsfähigkeit teilweise schon ab dem 5. Lebensjahr, um das Kieferwachstum in die richtige Richtung zu lenken. Dazu gehören Kreuzbisse und stark vergrößerte Über-oder Unterbisse. Vorbeugende kieferorthopädische Maßnahmen können wichtig sein um Zahn- und Kieferfehlstellungen zu verhindern oder zu verringern. Dazu zählen:

  • Abgewöhnen schädigender Angewohnheiten wie das Lutschen
  • Lückenhaltertherapie bei vorzeitigem Milchzahnverlust
  • Logopädische Therapie bei Schluck- oder Sprachfehler
  • Erkennen des gewohnheitsmäßigen Atmen durch den Mund

Wir empfehlen daher eine frühe Vorsorgeuntersuchung Ihres Kindes ab dem fünften Lebensjahr. Eine frühe Vorsorgeuntersuchung hilft auch bisher nicht sichtbare Fehlentwicklungen aufzudecken oder schädliche Angewohnheiten abzugewöhnen.



Öffnungszeiten

nach Terminvereinbarung
Mo-Do
08.30 – 12 Uhr & 13.30 – 18 Uhr
Fr nach Vereinbarung

Kontakt

Termine / Telefon
02861 64061

Telefax: 02861 605678
info@kfo-hoehr.de

Adresse

Mühlenstraße 23
46325 Borken

Route